Redmann: Landrat macht Wahlkampf auf Steuerzahlerkosten
Im aktuellen Newsletter der Regionalentwicklungsgesellschaft Nordwestbrandenburg (REG) kündigt die REG als kreiseigene Wirtschaftsförderung, zu deren Gesellschaftern neben dem Kreis auch weitere Kommunen und die Sparkasse OPR gehören, eine gemeinsame Unternehmenstour mit dem Landrat von Januar bis April 2018 an, also kurz vor der Landratswahl.
Die CDU sieht hierin einen ganz klaren Verstoß gegen das Gebot äußerster Zurückhaltung für Amtsträger in der Vorwahlzeit (siehe auch Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 2. März 1977, Az: 2 BvE 1/76) und erinnert an den Fall „Sommertour Görke“ im Landtagswahlkampf 2014, bei dem ein Gutachten der Landtagsverwaltung ein solches Verhalten klar missbilligte.