16.09.2026, 18:14 Uhr | Quelle: CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg

Gemeinsame Pressemitteilung: KI soll Verwaltung entlasten und Verfahren beschleunigen

Die Fraktionen von SPD und CDU haben das Dritte Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes in den Landtag eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf soll erstmals eine rechtssichere Grundlage für den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Verwaltung geschaffen werden.

Erik Stohn, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt:

„Mit dem E-Government-Gesetz ist Brandenburg mal wieder Vorreiter. Wir wollen für die Verwaltung die Vorteile von künstlicher Intelligenz nutzbar machen, natürlich bürgerfreundlich, rechts- und datenschutzkonform. Dafür schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf die Grundlage. KI soll die Verwaltung besser und schneller machen, Beschäftigte unterstützen und Verfahren beschleunigen. Klar ist: Neue technische Möglichkeiten dürfen nicht auf Kosten des Datenschutzes gehen. Wer sich an eine Behörde wendet, muss sich auf einen verantwortungsvollen Umgang mit seinen Daten verlassen können. So bleibt die Verwaltung auch mit KI vor allem eins: bürgerfreundlich und bürgernah.“

 

Corrado Gursch, digitalpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, ergänzt

Künstliche Intelligenz kann die Verwaltung spürbar entlasten und Verfahren beschleunigen. KI hilft dabei, umfangreiche Dokumente auszuwerten, Informationen schneller zu finden und Texte vorzubereiten. So bleibt den Mitarbeitern mehr Zeit für schwierige Fälle und die persönlichen Anliegen der Bürger. Dabei gilt für uns ein klarer Grundsatz: Die KI unterstützt – der Mensch prüft, entscheidet und trägt die Verantwortung.

 

Die neuen Regelungen schreiben deshalb menschliche Kontrolle, Transparenz und Nachvollziehbarkeit vor. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen vor dem Einsatz von KI-Systemen geschult werden. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten besondere Schutzvorgaben. KI-generierte Verwaltungsakte bleiben auf gesetzlich ausdrücklich zugelassene Entscheidungen ohne Ermessens- oder Beurteilungsspielraum beschränkt.

Als konkrete Anwendung soll der bereits in anderen Bundesländern erprobte KI-Assistent LLMoin in Brandenburg eingesetzt werden. Er kann unter anderem Dokumente zusammenfassen, Textentwürfe erstellen und freigegebene Unterlagen durchsuchen. Noch 2026 sollen die Voraussetzungen für die Einführung in der Landesverwaltung geschaffen werden. 2027 soll LLMoin auch den brandenburgischen Kommunen angeboten werden.


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